Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen
Stand: August 2009
1 Gegenstand des Vertrages
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Comhard GmbH regeln die Erbringung von Schulungsleistungen. Die Vertragsleistungen und Teilnahmevoraussetzungen sind im jeweilig veröffentlichten Bildungsangebot aufgeführt.
2 Anmeldung, Zustandekommen des Vertrages
2.1 Die Anmeldung kann schriftlich mit rechtsgültiger Unterschrift über E-Mail oder per Fax erfolgen.
2.2 Ein Vertrag kommt mit Eingang der verbindlichen Einladung beim Kunden bzw. mit Unterzeichnung des Bildungsvertrages zustande.
2.3 Bei Firmenschulungen (vgl. Ziffer 3) kommt der Vertrag mit Unterzeichnung einer Bestellung oder der schriftlichen Bestätigung eines Angebotes durch den Kunden und der Comhard zustande. Als Datum des Zustandekommens eines Vertrages gilt der Tag, an dem die Bestellung oder Auftragsbestätigung - vom Kunden unterzeichnet- bei der Comhard eingegangen ist.
3 Firmenschulungen, Kursort
3.1 Kurse die exklusiv für Teilnehmer eines Kunden durchgeführt werden (Firmenschulungen), können in den Räumen der Comhard und/oder in Räumlichkeiten des Kunden und/oder bei Partnern der Comhard stattfinden.
3.2 Die Comhard stellt den Trainer und abhängig vom Kursinhalt die Kursunterlagen und die Kursliteratur (sofern im Leistungsangebot vorgesehen) zur Verfügung.
3.3 Wenn in der Bestellung nicht anders bestimmt, führt die Comhard den Kurs in ihren Räumlichkeiten durch und stellt die Logistik und sämtliche organisatorischen Hilfsmittel zur Verfügung.
3.4 Wenn im Auftrag angegeben, stellt der Kunde die Räumlichkeiten, die Logistik und die im Auftrag angegebenen organisatorischen Hilfsmittel zur Verfügung.
4 Preise, Preisänderungen, Zahlungsbedingungen
4.1 Der Kurspreis schließt die Kursunterlagen und die Nutzung der technischen Einrichtungen ein. Nicht eingeschlossen sind Reise- und Aufenthaltskosten des Teilnehmers.
4.2 Mit Herausgabe einer neuen Preisliste verliert die bisherige ihre Gültigkeit. Kurspreiserhöhungen werden dem Kunden mitgeteilt und werden mit Zugang der Mitteilung wirksam. Bei Preiserhöhungen hat der Kunde das Recht, bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Der Kurspreis wird zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer vor Beginn, bei Firmenschulungen nach Beendigung, des Kurses in Rechnung gestellt. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen zahlbar. Ist die Zahlung nicht rechtzeitig eingegangen oder kann kein Nachweis über die Zahlung erbracht werden, besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Kurs.
Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist die Comhard berechtigt, Verzugszinsen sowie Mahngebühren geltend zu machen.
Die Verzugszinsen betragen 6 % p. a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz nach § 247 BGB. Der Kunde kann nur gegen Forderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5 Haftung
5.1 Zum Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist die Comhard nur verpflichtet, soweit der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Comhard beruht; oder der Schaden auf das Fehlen einer von der Comhard zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist; oder die Comhard eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer das Erreichen des Vertrages gefährdenden Weise verletzt.
5.2 Keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern die Haftung nicht durch Vorsatz oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft begründet wird.
5.3 Soweit Schadenersatzansprüche nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder eingeschränkt sind, umfasst dieser Ausschluss bzw. die Beschränkung auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche gegen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Comhard.
5.4 Die Comhard hat die üblichen Haftpflichtversicherungen abgeschlossen. Alle Ansprüche werden durch die dort vereinbarten Deckungssummen begrenzt. Eine weitergehende Haftung der Comhard ist ausgeschlossen.
5.5 Für Verlust von Daten haftet die Comhard nur im Umfang, den der Kunde auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht hätte vermeiden können. Die Sicherung von Daten hat so zu erfolgen, dass sie mit einem vertretbaren Aufwand wiederhergestellt werden können.
6 Allgemeines, Kündigung
6.1 Bei Ausfall eines Trainers/Dozenten durch höhere Gewalt z.B. plötzliche Krankheit oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. In einem solchen Fall kann der Veranstalter nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird ebenfalls nicht gehaftet.
6.2 Die Comhard behält sich bei allen Veranstaltungen das Recht vor, gleichqualifizierte Ersatztrainer/- Dozenten einzusetzen sowie die Inhalte geringfügig zu modifizieren.
6.3 Der Kunde kann den Vertrag schriftlich bis zwei Wochen vor Kursbeginn kündigen. Der Kurspreis wird in diesem Fall nicht berechnet. Ein bereits bezahlter Kurspreis wird in voller Höhe gutgeschrieben.
Bei einer späteren Kündigung oder Nichtteilnahme ist der volle Kurspreis zur Zahlung fällig. Der Kursbesuch kann auch durch Ersatzteilnehmer des Kunden erfolgen.
Bei einer späteren Kündigung einer Firmenschulung (Kurse, die exklusiv für Teilnehmer eines Kunden durchgeführt werden) sind 25 % des Kurspreises zur Zahlung fällig.
6.4 Die Comhard kann Termin und Ort eines Kurses bis eine Woche, bei Firmenschulungen bis zwei Wochen vor Kursbeginn ändern und absagen. Bei Kursabsagen wird die Comhard dem Kunden Ausweichtermine anbieten
6.5 Die Daten der Anmeldung werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Der Kunde willigt ein, dass seine Daten (auch personenbezogene), die der Comhard im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis bekannt werden, im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages gespeichert, verarbeitet, und genutzt werden dürfen.
7 Gerichtsstand, geltendes Recht
Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8 Wirksamkeit
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesen Fällen sind die Parteien verpflichtet, dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck entsprechende Ersatzregelungen zu vereinbaren. Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Schriftform, das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
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